Aktuelles

24. März 2024


Die Jahresversammlung vom 23. März 2024 hat neue Jahresbeiträge, Gebühren für Gräber und Dienstleistungen auf dem Friedhof (Kapellennutzung, Grabaushebung) beschlossen.

Die neue Beitrags- und Gebührenordnung tritt am 10.04.2024 in Kraft.


Manfred Süsens

Vorsitzender

13. Februar 2020

Aus gegebenem Anlass weist der Vorstand erneut darauf hin, dass für die Verlegung von Abdeckplatten auf Gräbern besondere Regelungen gelten. Hier noch einmal die Vorschriften aus § 18 der Friedhofsordnung:

"Bei einer Abdeckung von Grabstätten mit Platten oder anderen Materialien, die den Austausch von Sauerstoff behindern, muss 1/3 der Fläche frei bleiben, um eine ausreichende Verwesung innerhalb der Ruhezeit zu gewährleisten und um eine ausreichende Versickerung des Oberflächenwassers auf dem abschüssigen Friedhofsgelände zu gewährleisten. Die Ruhezeit wird gemäß § 8 (auf 30 Jahre) verlängert.
Familienurnengräber dürfen ganzflächig mit einer Platte abgedeckt werden. Gemäß § 15, Nr. 1 und § 8 wird die Ruhezeit (auf 30 Jahre) verlängert."

Bitte beachten Sie unbedingt diese Vorgaben, da Ihnen sonst erhebliche Kosten entstehen können. Die Steinmetzbetriebe sind übrigens auch von diesen Regelungen unterrichtet.

Insbesondere aus Naturschutzgründen sollten Sie unbedingt auf derartige großflächige Platten auf Gräbern verzichten. Wenn Sie eine pflegeleichte Variante für die Grabbepflanzung benötigen, sehen Sie sich bitte Gräber mit Bodendeckern oder Rasen  an. 
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