Satzungsgemäß besteht der Geschäftsführende Vorstand aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer (§ 12). Wenn nicht genügend Kandidaten vorhanden sind, können Ämter zuzsammengelegt werden. Bei der letzten Vorstandswahl am 04. März 2018 war das - ebenso wie bereits 2014 - bei den Aufgaben des Kassierers und des Schriftführers erforderlich, da sich nicht genügend Mitglieder zu einer Kandidatur bereit fanden. Mindestens zwei Vorstandsmitglieder sind erforderlich, damit der Vorstand und damit der Verein rechtlich einwandfrei handeln können.