Grabarten auf dem Vereinsfriedhof
 
Für die letzte Ruhestätte sind die Vorstellungen sehr unterschiedlich. Wir haben daher auf dem Vereinsfriedhof mehrere Gräberarten eingerichtet, um den individuellen Wünschen nachkommen zu können. Das möchten wir Ihnen auf dieser Seite mit Bild und Schrift vorstellen.
Alle Regelungen zu den Grabstellen finden Sie auch ausführlich in der Friedhofsordnung
Wir möchten aber auch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie bei der Gestaltung von Gräbern daran denken sollten, natürliche Materialien bzw. Pflanzen zu nutzen.
 Verzichten sollten Sie insbesondere auf die Grababdeckung mit einer Steinplatte (die besonderen Regelungen und einer Genehmigungspflicht unterliegt - s. § 18 Friedhofsordnung) oder mit sonstigem Steinmaterial. Die erhoffte Pflegeleichtigkeit erweist sich häufig nach wenigen Jahren als ärgerlicher Irrtum. 
Wenn Sie selbst keine Möglichkeit zur Pflege haben, sollten Sie eher an die Bepflanzung mit pflegeleichten Bodendeckern (s.u. das Beispiel für Urnengräber)  oder eventuell auch an die Gestaltung als Rasengrab (s.u.) denken.
Beachten Sie bitte weiterhin, dass Grabbepflanzungen oder Grabschmuck grundsätzlich natürlichen Ursprungs sind. Kunststoffe gehören nicht auf den Friedhof. 
 Die Umwelt wird es Ihnen und damit uns allen danken - und wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
Erdgräber 
mit Umrandung und mit oder ohne Stein. Diese ursprünglich fast ausschließlich angelegten Gräber können als Einzel- oder Doppelgräber angelegt werden. Es sind aber auch größere Gräber möglich.
Für Grabsteine gibt es keine festen Vorgaben; sie sollen aber der Grabgröße angemessen sein. Sehr große und wuchtige Steine machen auch bei Bestattungen unter Umständen Probleme und verursachen bei der Räumung der Grabstelle erhebliche Kosten.
Auf diesen Erdgräbern können auch auf einem Sarg Urnen bestattet werden. Erdbestattungen sind danach aber erst wieder möglich, wenn die Ruhefristen für die Urne/n abgelaufen ist.
Gräber mit Bodendeckern oder Rasengräber
Sie möchten eine Erdbestattung, aber ein Grab ohne Pflege- aufwand. Dafür bietet sich ein Grab an, das mit Bodendeckern bepflanzt  (Waldsteinia - s. Bild unten "Urnengräber im Grabfeld mit Bodendeckern") oder mit Rasen angesät wird. Die Pflege wird vom Verein übernommen. Auf dem Grab können Platten (40 x 40 cm) mit Namen angebracht werden (vgl. Bild unten für "Einzelgrab als Erdgrab und/oder Urnengrab").Diese Grabart kann sowohl für zeitlich begrenzt nutzbare Gräber, die 25 Jahre nach der letzten Bestattung wieder aufgehoben werden, als auch für zeitlich unbegrenzt nutzbare Grabstellen verwendet werden. Für diese Grabart gelten besondere Jahresbeitragssätze; für zeitlich begrenzt nutzbare Gräber werden sie beim Erwerb des Nutzungsrechtes im voraus entrichtet.
Einzelgrab als Erdgrab und/oder Urnengrab
Auf einem Einzelgrab kann eine Sargbestattung erfolgen; zusätzlich können bis zu 6 Urnen bestattet werden. Es ist möglich, auf dem Grab bis zu 3 Platten mit Namen zu verlegen (40 x 40 cm - s. Beispielbild links).. Die Gräber können mit Bodendeckern (Waldsteinia - s. Bild unten "Urnengräber im Grabfeld mit Bodendeckern") bepflanzt oder mit Rasen angesät werden. 
Für Rasengräber gilt generell, dass während der Vegetationsperiode (von Anfang März bis Ende Oktober) auf den Gräbern keine Gegenstände oder Pflanzen abgelegt werden dürfen, da sie das Mähen der Flächen behindern. Diese Gegenstände werden ohne weitere Hinweise von den Gräbern entfernt.
Urnengräber im Rasenfeld
Es steht eine Rasenfläche zur Verfügung, auf dem Urnen bestattet werden können. Die Pflege der Fläche übernimmt der Friedhofsverein. Die Gräber können mit einer Platte versehen werden (40 x 40 cm, dunkler Stein), können aber auch ohne Platte bleiben. Auch für diese Gräber gilt, dass während der Vegetationsperiode (von Anfang März bis Ende Oktober) auf den Gräbern keine Gegenstände oder Pflanzen abgelegt werden dürfen, die das Mähen der Flächen behindern. Es gibt neben der Rasenfläche eine gesonderte Ablagefläche für Blumen. 
Auf der Bestattungsfläche können Gräber nebeneinander reserviert werden, für die auch eine gemeinsame Ruhezeit von 25 Jahren nach Belegung der zweiten Grabstelle vereinbart werden kann. Dann ist eine Jahresbeitragszahlung bis zur Belegung des zweiten Grabes erforderlich.
Urnengräber im Grabfeld mit Bodendeckern
Auf dem Friedhof sind mehrere freie Gräber mit Bodendeckern bepflanzt worden. Hier werden Urnengräber angelegt, die mit einer Namensplatte versehen werden können; es kann aber auch auf eine Platte verzichtet werden. 
Wenn eine Platte verlegt ist, kann darauf auch ein Blumenstrauß, eine kleine Blume im Topf oder ein Grableuchte aufgestellt werden. Kunststoffblumen sind auch hier generell untersagt. Ansonsten gelten Bedingungen wie für die Urnengräber in der Rasenfläche.
Familienurnengräber
Ein Familienurnengrab ist so groß wie ein halbes Einzelerdgrab (ca. 120 x 90 cm) und  kann bis zu vier Urnen aufnehmen. Häufig wird es auch einfach als Doppelurnengrab gewählt. 
Familienurnengräber sind zeitlich unbegrenzt nutzbar, d.h. das Nutzungsrecht kann hier vererbt werden. Die oder der Nutzungsberechtige ist als Mitglied des Friedhofsvereins zur Zahlung des Jahresbeitrages (z.Zeit 6,00 EUR) verpflichtet.
Die Pflege der Grabstelle müssen die Nutzungsberechtigten selbst übernehmen oder sicherstellen.
Sie können die Grabstelle nach Ihren Vorstellungen gestalten; sie muss aber mit einer schmalen Umrandung versehen sein. Bei diesen Gräbern ist eine Abdeckung mit einer Platte möglich. 

Urnengräber ohne Kennzeichnung (anonyme Urnengräber)
Für die Bestattung von Urnen ohne Namenskennzeichnung gibt es  mehrere kleine Rasenflächen. Diese Gräber fallen immer nach Ablauf der Ruhezeit in die Verfügung des Vereins zurück. Bei der Bestattung sind alle Pflegekosten zu begleichen. Angehörige können auf Wunsch eine Teilnahme bei der Bestattung vereinbaren. Die Ablage von Blumen auf dem Grab ist nicht möglich.

Auf dem Friedhof befindet sich auch eine  Andachtshalle für Beerdigungen.
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